Ziele des Einweg-Plastik-Verbots

July 05, 2021

Ziele des Einweg-Plastik-Verbots


🧃♻️ Einweg-Plastik-Verbot♻️🧃

Die Regelungen zur Einwegkunststoffverbotsverordnung sind nun seit Samstag in Kraft getreten. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und wir hoffen sehr, dass sich dadurch die Umweltverschmutzung durch Plastik verringert. Die Informationen darüber häufen sich - was ist erlaubt, was ist verboten, was darf ich noch kaufen, was darf ich noch verkaufen? Und manchmal bleiben dabei die eigentlichen Ziele und der Ursprung dieser Richtlinie auf der Strecke. Wir haben die wichtigsten Punkte nochmal kurz zusammengefasst:  

Problem:

  • Kunststoff: geringe Kosten bei hoher Funktionalität und demnach keine ressourcenschonende Verwendung.
  • 4,8 bis 12,7 Millionen Tonnen Plastikmüll pro Jahr (eine Lastwagenladung pro Minute).
  • Schätzungsweise 800 Tierarten sind vom Plastikmüll beeinträchtigt.
  • Schätzungen des Eintrags von Plastikmüll aus land- und seebasierten Einträgen aus den EU-Ländern liegen zwischen 207.000 und 353.000 Tonnen pro Jahr (Quelle).
  • Von den 78 Millionen Tonnen Plastikverpackungen weltweit gelangen 32 Prozent in die Umwelt.
  • Geschätzt 40% sind Einwegartikel (Quelle).

Lösung:

  • Einweg-Kunststoffprodukte, für die es bereits geeignete Alternativen gibt, gänzlich zu verbieten.
  • Der Verbrauch von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten soll reduziert werden, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt begrenzt und die Ressource „Kunststoff“ besser bewirtschaftet werden.
  • Gleiches gilt für Produkte aus mit Zusatzstoffen versehenen Kunststoffen, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen (sog. oxo-abbaubare Kunststoffe). Diese Kunststoffe sind in besonderem Maße dazu geeignet, sich in der Umwelt nur zu Mikropartikeln zu zersetzen.
  • Produkte: Wattestäbchen, Besteck (insbesondere Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen), Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelbehälter (keine Lebensmittelbehälter in diesem Sinne sind Getränkebehälter, Getränkebecher, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit Lebensmittelinhalt), Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (Quelle).
  • Andere Produkte (Tabakfilter, Hygieneeinlagen und Feuchttücher) unterliegen einer bestimmten Kennzeichnungspflicht, so dass der Verbraucher auf einen Blick über die ordnungsgemäße Entsorgung informiert wird.

Ziel:

  • Neben anderen Maßnahmen sollen die Verbote dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen (Quelle).
  • Unterstützung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Quelle)
    • SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
    • SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
    • SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
    • SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
    • SDG 14: Leben unter Wasser 

Mehr zum Einweg-Plastik-Verbot und weitere Informationen zu unserer Nachhaltigkeit finden Sie hier.


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Ziele_Single_Use_Plastics_Directive

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