FAQ - Mehrweg

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Man kann grob vier Möglichkeiten der Mehrweg-Systeme unterscheiden:

  • private Mehrwegbehälter
  • Inhouse Mehrweg (Essen im Restaurant von Prozellan-Geschirr)
  • Insel-System (geschlossenes System, ein Anbieter)
  • Pool-System (viele Mit-Anbieter)

Mehrweg > Systeme

In den ersten Jahren ist mit einem Schwund von ca. 20-30 % zu rechnen. Nach 1-2 Jahren Betrieb pendelt sich die umlaufende Menge auf ein stabiles Niveau ein.

Wir empfehlen:

Größere Bäckereien ca. 150-250
Cafés ca. 20-50
Kantinen ab 1.000

Bei einem eigenen System sollten Sie das Branding in Erwägung ziehen. Dieses hat einen Einfluss auf die Akzeptanz und Beteiligung der Kund*innen. Außerdem auf die Rückgabe des Mehrweg-Gefäßes. Externe Poolanbieter, wie bspw. Relevo bieten die Möglichkeit von eigenen Aufklebern an.

  1. Das Befüllen von mitgebrachten Mehrwegbehältnissen ist im europäischen Lebensmittelrecht erlaubt.

    Sie als Lebensmittelunternehmen tragen für die Hygiene die Verantwortung. Ihr Personal entscheidet im Fall von privaten Mehrwegbechern, ob Sie diese zur Befüllung akzeptieren.

    Der Lebensmittelverband Deutschland hat dafür ein Merkblatt Coffee to go“ – Becher herausgegeben. Es ist bundesweit gültig und anerkannt und gilt als Leitlinie für den Umgang mit privaten Mehrwegbechern.
     
  2. Zur hygienisch korrekten Rückgabe von Pfandbechern müssen andere Strukturen als zum Befüllen von mitgebrachten Kaffeebechern geschaffen werden: Sie können z.B. spezielle Sammelbehälter, wie ein Tablett oder einen Geschirrkorb einsetzen, welche die Übertragung und Verschleppung von Keimen hinter der Theke verhindern.

    Einen Leitfaden für den Umgang mit Mehrwegbechern innerhalb von Pfand-, Poolysystemen finden Sie in einem weiteren Merkblatt Pool-Geschirr“ des Lebensmittelverband Deutschland.

Generell gilt:

Sie sind nach den Grundsätzen des Lebensmittelrechts primär für die Sicherheit der von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Hierfür müssen Sie die allgemeinen Hygienevorschriften nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 erfüllen.

Sie müssen mithilfe geeigneter Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass beim Einsatz von Mehrwegbechern aus Pool-Systemen oder privaten Mehrwegbechern das Risiko der Kontamination des Umfelds oder anderer Lebensmittel während der Rücknahme, Reinigung, Lagerung und Wiederbereitstellung innerhalb Ihrer Betriebsstätte bewältigt und möglichst minimiert wird.

Das Herzstück eines Pfandsystems ist der Becher. Mehrwegbecher gibt es in allen Größen, unterschiedlichsten Materialien, Farben und Designs.

Darauf sollten Sie achten:

  • Die Materialeigenschaften müssen einen reibungslosen Einsatz, das Spülen, die wiederholte Verwendung und Benutzung gewährleisten
  • Aufgrund ihrer Recyclingfähigkeit sollten Sie Becher und Deckel bevorzugen, die aus einem sortenreinen Kunststoff hergestellt sind und keine Beschichtung mit anderen Materialien haben
  • Mehrwegkaffeebecher haben bereits nach 10 Umläufen positive Auswirkungen gegenüber Einwegbechern.*
  • Nutzen Sie die Chance des Brandings. Dies erzeugt Kundenbindung und erleichtert die Rückgabe. Außerdem nutzen Sie die Fläche zum Marketing.


*Für den Fall, dass die Mehrwegsysteme in einer Spülmaschine, die mit einem zertifizierten Grünstrom betrieben wird, gereinigt werden, ergeben sich in allen Wirkungskategorien positive Umwelteffekte durch den Abtausch der Einwegsysteme durch Mehrwegsysteme ab einer durchschnittlichen Umlaufzahl von 10.

Wichtig zu wissen: Die Pfandhöhe ist relevant für die Wirkung eines Pfandsystems und beeinflusst die Rückgabequote maßgeblich.

Take-Away-Getränke werden umsatzsteuerlich als Warenumschließung behandelt und müssen daher mit dem gleichen Prozentsatz besteuert werden wie der Inhalt.

Für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln gibt es kein spezielles Zulassungsverfahren, es gelten jedoch die folgenden Verordnungen und Regelungen. Die Nachweispflicht liegt beim Hersteller oder Systemanbieter als Inverkehrbringer*in der Mehrwegbecher.

Zwei EU-Verordnungen:

EU-Verordnung Nr. 1935/2004

  • Besagt unter anderem, dass von den Materialien keine oder nur so geringe Mengen an stofflichen Bestandteilen auf das Getränk übergehen dürfen, dass weder die menschliche Gesundheit gefährdet wird noch die Eigenschaften des Getränks im Geruch oder Geschmack beeinträchtigt
  • Bezeichnungen wie „lebensmittelecht“ und „geschmacksneutral“ fallen daher unter die gesetzlichen Anforderungen

Europäische Regelung, Verordnung (EU) Nr. 10/2011

  • Legt eine verbindliche Liste von Monomeren und Zusatzstoffen fest, die für die Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, verwendet werden dürfen

So gelingt ein erfolgreiches Mehrweg-System:

 

1. Finanzierung & Wirksamkeit

  • Betreiben Sie Ihr Pfandsystem engagiert
  • Sichern Sie eine dauerhafte Finanzierung
  • Überwachen Sie die Wirksamkeit Ihres Mehrwegsystems
  • Personeller Aufwand wird teilweise unterschätzt und wegen eines schmalen Budgets zu gering gehalten

2. Regelangebot Mehrweg

  • Das Mehrwegsystem sollte zu Ihrem Regelangebot werden
  • Immer gut sichtbar platziert sein
  • Einwegbecher und Deckel nur auf Nachfrage ausgeben

3. Schwund & Neuanschaffungen

  • Planen Sie Neuanschaffungen ein, um 20-30 % Schwund pro Jahr auszugleichen. Becher werden gerne als Urlaubserinnerung mit nach Hause mitgenommen, lange Wege oder zu wenig Rücknahmestellen können den Umlauf behindern.
  • Veranschlagen Sie einen erhöhten Preis für Einweggetränkebecher als Unterstützung zum Verlustausgleich, das führt zusätzlich zu einer höheren Nachfrage der Mehrwegbecher

4. Rückgabeautomaten

  • Bei wenigen Ausgabestellen könnten Rückgabeautomaten das System vereinfachen oder entlasten.
  • In manchen Regionen bieten Systemanbieter die Möglichkeit, die Becher über einen Pfandautomaten zurückzugeben. Die Rückführung findet über die Zwischenstation zentraler Spülstellen an die Ausgabestellen statt.

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