Wissenswertes

Banner
💡

Einweg-Plastik-Verbot

 

Einweg-Plastik-Verbot

 


Ab wann gilt das Verbot?

 

In weniger als einem Monat, ab dem 3. Juli werden einige Einweg-Verpackungen aus Kunststoff verboten.


Was steckt hinter dem Plastik-Verbot?

 

2019 trat die Regelung „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die

Umwelt“ in Kraft. Unter der SUPD „Single-Use-Plastics“ Directive wurde ein Aktionsplan der EU für die

Kreislaufwirtschaft entwickelt.  

Die Auswahl der Produkte, die verboten und gekennzeichnet werden, fand durch Müllzählungen an

europäischen Stränden statt.

 


Welche Artikel betrifft das Verbot?

 

  • Einweg-Teller, die entweder vollständig aus Kunststoff sind oder eine entsprechende Beschichtung
  • haben.
  • Einweg-Besteck und Rührstäbchen aus Kunststoff und biobasierten Kunststoff (PE, CPLA*, und
  • ähnliche).
  • Trinkhalme aus Kunststoff und biobasierten Kunststoff (PE, PLA, CPLA und ähnliche).
  • Lebensmittelbehälter aus EPS (expandiertes Polystyrol).

Restbestände dürfen verbraucht werden.


Und was ist mit Kaffeebechern?

 

Wichtig! Trinkbecher für Heiß- und Kaltgetränke sind von der Regelung ausgenommen, da es hierfür noch

keine Ersatzprodukte gibt, die ohne Kunstoffbeschichtung auskommen. Daher dürfen nach wie vor

Kunststoff-Becher und Kartonbecher mit Kunststoffbeschichtung auf den Markt gebracht werden. Allerdings

mit einer Kennzeichnung.


Welche Alternativen gibt es?

 

Für Strohhalme kann Weizenstroh, das wild wächst und nicht angebaut wird eingesetzt werden. Oder Papier

mit Stärke-Zusätzen.

 

Besteck wird aus FSC zertifiziertem Holz hergestellt - mit oder ohne Caranabaumwachs-Beschichtung.

 

Bei Tellern kommt z.B. Karton zum Einsatz. Es ist fettbeständig und hält auch einer gewissen Feuchtigkeit

stand. Dabei sind die Teller recyclingfähig.

 

Weitere Informationen zu unseren Materialien finden Sie in unserem Materialguide.


Sind die Produkte von pack-it-eco SUP konform?

 

Ja! 
Wir nehmen die Materialien CPLA und PLA der betroffenen Artikel aus unserem Sortiment. Diese

können nicht mehr bestellt werden. Somit sind Sie mit unseren Produkte richtig gerüstet.

 

Wissenswert: CPLA Besteck kann teilweise als Mehrwegbesteck verkauft werden, sofern ein Nachweis

erbracht worden ist, dass diese mindestens 40x in der Spülmaschine gewaschen werden konnten. Wir haben

kein CPLA Besteck in unserem Produktportfolio.

 

Warum?

Wir haben uns entschieden kein CPLA Besteck aufzunehmen, da der Verwender den Unterschied zwischen

Einweg- und Mehrweggebrauch nicht eindeutig erkennen kann und daher ein vermeintlicher Eintrag in die

Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Hier finden Sie unsere nachhaltigen Produkte, mit denen Sie richtig liegen:

trinkhalme

Trinkhalme aus Weizen-Stroh, Gras oder Papier

Zu den Produkten

trinkhalme

Holz Besteck

Zu den Produkten

trinkhalme

Rührstäbchen aus Holz

Zu den Produkten

trinkhalme

Teller aus Papier, Bagasse, Palmblatt, Zuckerrohr

Zu den Produkten


Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht?

 

Die Kennzeichnungspflicht betrifft Produkte, für die es noch keine sinnvollen, nachhaltigen Alternativen gibt.

Dennoch sollen die Konsumenten sensibilisiert und darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese

Produkte nicht in die Umwelt gehören. Unter der Kennzeichnungspflicht laufen dann etwa Einweg-

Getränkebecher aus konventionellem und biobasiertem Kunststoff (auch wenn es nur die Beschichtung

betrifft).


Warum wir das unterstützen?

 

Kunststoff wird zunehmend in kurzlebigen Produkten verarbeitet, wobei der gesamte Kreislauf ineffizient

und linear ist, sodass eine Wiederverwendung/ kosteneffizientes Recycling beinahe ausgeschlossen ist. Die

„europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ soll die Umwelt, insbesondere die

Meeresumwelt schützen.


Wie geht es weiter?

 

Ab dem 01. Januar 2022 werden auch einige Tragetaschen aus konventionellem und biobasiertem Kunststoff

verboten (Stärke zwischen 15 und 49 µm, Stärke bis 14 µm nur aus hygienischen Gründen oder zur

Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bleiben bestehen).

 

Bis 2027 soll die Richtlinie von der Europäischen Union evaluiert und ggfs. überarbeitet werden.


x

This is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.